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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2026 | Hoffman Großküchentechnik GmbH

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hoffman Großküchentechnik GmbH

I. GELTUNG

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

II. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend. Bestätigungen sind unter anderem die Auftragsbestätigungen oder Rechnungen des Verkäufers.

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten.

III. PREISE UND ZAHLUNG

Die Preise in EURO verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach der Preisliste des Verkäufers geltende Preis.

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen bar ohne jeden Abzug bei Anlieferung der Ware zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Mahnkosten werden pro Schreiben mit € 13,- berechnet.

IV. GEFAHRÜBERGANG & TRANSPORTSCHÄDEN

Die Gefahr geht auf den Käufer mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer über, spätestens mit dem Verlassen der Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers.

WICHTIGE PRÜFPFLICHT BEI ANLIEFERUNG:

  • Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort in Anwesenheit des Fahrers auf Transportschäden zu prüfen.
  • Bei sichtbaren Schäden an der Verpackung ist die Ware auszupacken und das Gerät zu untersuchen.
  • Eintragung im CMR: Schäden müssen zwingend auf dem Frachtbrief (CMR) vermerkt und vom Fahrer quittiert werden.
  • Sollte der Fahrer die Bestätigung verweigern, ist die Annahme der Ware zu verweigern.
  • Ohne Vermerk im CMR erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistung und Regress.

V. LIEFERFRIST

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich als verbindlich bestätigt. Die Frist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

VI. SICHERUNGSRECHTE (Eigentumsvorbehalt)

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.

VII. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

Die Gewährleistung richtet sich in Art und Umfang nach den Leistungen der jeweiligen Hersteller. In der Regel gewähren Hersteller 12 Monate Garantie auf Teile ohne Übernahme von Lohn- oder Anfahrtskosten, sofern nicht anders vereinbart.

VIII. HAFTUNGSFREIZEICHNUNG

Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen.

IX. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Ort des Hauptsitzes des Verkäufers (Köln), sofern der Käufer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Kaufrechtes. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.